Mitglied im Bundesverband
selbständiger Buchhalter
und Bilanzbuchhalter
* Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
* Das Kontieren der Belege
* Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
* Führung des Kassenbuches
* Debitoren- und Kreditorenüberwachung
* Mahnwesen
* Betriebswirtschaftliche Auswertungen
* Erstellung von diversen Auswertungen
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des
§ 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz.